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Der Bildungsgutschein – Lernförderung für Ihr Kind!

Sie möchten Ihr Kind mehr fördern und ihm Nachhilfe ermöglichen, können es sich aber finanziell nicht unbedingt leisten? Das muss kein Problem sein! Sofern Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, übernimmt die für Sie zuständige Behörde (Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.) die Kosten für die Lernförderung (Nachhilfe). Seit 2011 bereits unterstützt das Bildungspaket Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen durch eine qualifizierte Lernförderung.

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen Bildungsgutschein für Ihr Kind, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kindergeldzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG

Wichtig: Sie können bereits zu Beginn des Schuljahres, aber natürlich auch jederzeit im laufenden Schuljahr, einen Antrag auf Lernförderung (Bildungsgutschein) bei der für Sie zuständigen Behörde (Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.) stellen. Voraussetzung zur Bewilligung durch die Leistungsträger ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Dafür muss nicht zwingend die Versetzung Ihres Kindes gefährdet sein. Die Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein ist dann möglich, wenn diese geeignet, angemessen und erforderlich ist um die schulischen Ziele zu erreichen!

Sobald Sie den Bildungsgutschein beantragt, genehmigt und erhalten haben, kann der Nachhilfeunterricht bei MENTOR Nachhilfe starten: Wir wählen die passende Nachhilfelehrkraft für Sie aus. Die Lehrkraft kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause und Ihr Kind erhält fortan die benötigte Unterstützung.

 

Bildungsgutschein ermöglicht kostenlose NachhilfeBMAS_Logo

 


So einfach geht’s
In 4 Schritten zum Nachhilfe-Unterricht mit Bildungsgutschein

1
Antragsformular anfordern oder hier weiter informieren .
2
Antragsformular von der Schule ausfüllen lassen.
3
Ausgefülltes Formular bei Antragsstelle abgeben.
4
Bildungsgutschein bei MENTOR Nachhilfe einreichen.

Nähere Auskünfte zum Bildungsgutschein erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Behörde (Link s. o.). Sobald Sie den BuT-Gutschein haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

0800 - 90 777 09


Häufig gestellte Fragen

Gilt der Bildungsgutschein nur für Kinder unter 18 Jahren?

Nein! Zum berechtigten Personenkreis gehören Schüler/innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.


Kontaktformular

Für Ihre allgemeine Anfrage senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@mentornachhilfe.de oder verwenden Sie das Formular.

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