Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen Bildungsgutschein für Ihr Kind, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Wichtig: Sie können bereits zu Beginn des Schuljahres, aber natürlich auch jederzeit im laufenden Schuljahr, einen Antrag auf Lernförderung (Bildungsgutschein) bei der für Sie zuständigen Behörde (Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.) stellen. Voraussetzung zur Bewilligung durch die Leistungsträger ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Dafür muss nicht zwingend die Versetzung Ihres Kindes gefährdet sein. Die Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein ist dann möglich, wenn diese geeignet, angemessen und erforderlich ist um die schulischen Ziele zu erreichen!
Sobald Sie den Bildungsgutschein beantragt, genehmigt und erhalten haben, kann der Nachhilfeunterricht bei MENTOR Nachhilfe starten: Wir wählen die passende Nachhilfelehrkraft für Sie aus. Die Lehrkraft kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause und Ihr Kind erhält fortan die benötigte Unterstützung.
Ob das Angebot der Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein in ihrer Region möglich ist, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde. Weitere Informationen dazu hier.
Die Schule legt in der Regel den jeweiligen Bedarf an Nachhilfe fest (Anzahl Stunden pro Woche und Unterrichtsfächer). Auf diesen Angaben basiert der Umfang des Gutscheins für den Nachhilfeunterricht.
Die Nachhilfe bei MENTOR Nachhilfe bietet Ihnen und Ihrem Kind folgende Vorteile:
Für Ihre allgemeine Anfrage senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@mentornachhilfe.de oder verwenden Sie das Formular.
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